Impressum/AGBs

Classic Rocks!
Künstlervermittlung, nicht eingetragene Einzelunternehmung

UID-Nummer: ATU72820646

Geschäftsführerin und Eigentümerin: Petra Toscany

Sitz/Geschäftsanschrift:
Otilostraße 32
5020 Salzburg
Österreich

Tel. +43 (0) 699 11072630

toscany@classic-rocks.at
www.classic-rocks.at

Kammer: Wirtschaftskammer Salzburg, www.wko.at
Berufsbezeichnungen: Freizeitbetriebe

Behörde gemäß §5 ECG: Magistrat Salzburg, Österreich Berufsrechtliche Vorschriften: Gewerbeordnung 1994 (siehe www.ris.bka.gv.at).

Gerichtsstand Salzburg Stadt.

 

Nutzungsbedingungen dieser Webseite

Die Inhalte dieser Website von Classic Rocks, im Folgenden „Betreiber“ genannt, unterliegen – sofern nicht anders angegeben – dem Urheberrecht und dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Betreibers verbreitet, verändert oder kopiert werden, weder als Ganzes noch in Teilen. Auf den Websites enthaltene Bilder unterliegen teilweise dem Urheberrecht Dritter. Der Inhalt dieser Website dient ausschließlich der allgemeinen Information. Änderung und Irrtum vorbehalten. Alle Angaben vorbehaltlich Satz- und Schreibfehler. Mit der Verwendung dieser Website stimmt der Benutzer folgenden Nutzungsbedingungen ausdrücklich zu:

Inhalte und Links

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Haftung

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Verlinkung und Zitate

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Die Wiedergabe von Seiten, Texten und/oder Artikeln ist ausschließlich nur dann gestattet, wenn sie in vollem Umfang und ohne irgendeine inhaltliche oder redaktionelle Veränderung wiedergegeben werden und die Quelle genannt wird.

 

Allgemeines und rechtlicher Hinweis

Der Betreiber behält sich vor, jederzeit und unangekündigt Änderungen in den Nutzungsbedingungen vorzunehmen.
Außerdem möchte der Betreiber ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Künstler, die auf dieser Website vorgestellt werden, eine Auswahl sind. Es kann nicht garantiert werden, dass bei Buchung des Classic Rocks-Streichquartetts immer genau diese 4 Personen anwesend sein werden, Substituten haben aber auf die musikalische Qualität der Aufführung keinen Einfluss.

Sollte eine der vorgenannten Klauseln ungültig sein, wird die Gültigkeit der verbleibenden Klauseln hierdurch nicht berührt.

© 2017 Classic Rocks . Alle Rechte vorbehalten.
Jede Vervielfältigung, auszugsweise oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Firma „Classic Rocks“. Diese behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen oder Daten jederzeit und ohne Ankündigung vorzunehmen.

Dieser Internetauftritt enthält Links zu anderen Internetseiten. Der Betreiber erklärt ausdrücklich, dass er keinen Einfluss auf deren Inhalte und die Gestaltung dieser Internetseiten hat und sich ihre Inhalte nicht zu eigen macht.

 

AGBs

Die Firma Classic Rocks ist eine Künstlervermittlung mit Sitz in Salzburg Stadt und vermittelt freiberufliche und unselbstständige Musiker an private und gewerbetreibende Kunden für Veranstaltungen aller Art.

Classic Rocks steht für die Vermittlung und/oder erbrachte Dienstleistungen ein vereinbartes Honorar zu. Dieses beinhaltet die Gage für die Künstler und das Vermittlungshonorar. Es wird festgehalten, dass Classic Rocks nicht als Veranstalter, sondern nur als Vermittler zwischen den Künstlern einerseits und dem Veranstalter andererseits auftritt.

  1. Anwendungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil sämtlicher Verträge zwischen Classic Rocks und dem Auftraggeber. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vertragsbedingungen von Dritten oder sonstige Regelungen gelten nur in so weit, als Classic Rocks dies im jeweiligen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt hat.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs auf Grund gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben hiervon die übrigen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit unberührt.

2. Honorar und Abwicklung

Die Höhe des Honorars und die Zahlungsmodalitäten werden – je nach Veranstaltung – individuell geregelt und in Form eines schriftlichen Vertrages vereinbart. Etwaige Verlängerungsstunden – nach Verfügbarkeit der Künstler –  über dieses vereinbarte Honorar hinaus, sind pro Künstler standardmäßig mit EUR 120 pro Stunde netto zu vergüten.

 

Ist die Agentur nicht in der Lage, einen Auftritt der namhaft gemachten Künstler zu organisieren, dann ist sie berechtigt, einen künstlerisch gleichwertigen Ersatz zu stellen. Classic Rocks weist ausdrücklich darauf hin, dass die Künstler, die auf der Website oder auf eine andere Art und Weise vorgestellt werden, eine Auswahl sind. Es wird nicht garantiert, dass bei Buchung des Classic Rocks-Streichquartetts immer genau diese 4 Personen anwesend sein werden. Substituten haben aber auf die musikalische Qualität der Aufführung keinen Einfluss.

Sollte es Classic Rocks wider Erwarten trotz größtem Bemühen nicht möglich sein, entsprechende Künstler zu vermitteln, wird jeglicher über die Höhe des vereinbarten Honorars hinausgehender Schadensersatz ausdrücklich ausgeschlossen.

Bei höherer Gewalt ist jedoch jeglicher Schadensersatzanspruch an Classic Rocks ausgeschlossen. Unter höherer Gewalt wird z.B. Unfall oder Tod des Künstlers bzw. eines Mitglieds der Künstlergruppe oder eines nahen Angehörigen verstanden.

 

Die von Classic Rocks gestellten Rechnungen sind sofort nach Rechnungseingang abzugs- und spesenfrei fällig und auf das von Classic Rocks bekanntgegebene Konto zu überweisen. Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Classic Rocks mit Gegenforderungen – welcher Art auch immer – ist ausgeschlossen.

 

Classic Rocks ist berechtigt, sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen des Leistungsgegenstandes aus Eigenem vorzunehmen.

Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Künstler erhält dieser keine Gage und leistet eine Konventionalstrafe in der Höhe des vereinbarten Honorars. Bei Absage durch den Veranstalter ist dieser ebenso zur Zahlung ebendieser in der Höhe der vereinbarten Gesamt-Gage verpflichtet.

 

Der Auftraggeber ist für die Abfuhr etwaiger Ausländersteuern verantwortlich.

Änderungen des Vertrages sowie mündliche Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform.

 

3. Sicherheit

Der Veranstalter gewährleistet die persönliche Sicherheit der Künstler, gegebenenfalls durch Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes. Damit ist auch gemeint: bei Auftreten von technischen Problemen, die nicht von den Künstlern zu verantworten sind (z. B. unzureichende oder lebensgefährliche Stromversorgung, einsturzgefährdete oder nicht abgesicherte Bühne, gefährliche Bühnenbauten, nicht überdachte Bühnen bei Freiluftkonstruktionen) welche Leib und Leben der Künstler gefährden könnten, sind die Künstler/Bands bis zur Behebung dieser Probleme von der Soundcheck- & Auftrittspflicht – bei Fortbestehens des festgelegten Gagenanspruchs – entbunden.

 

4. Technik Rider

Der Veranstalter verpflichtet sich, die technischen Notwendigkeiten kostenlos und fertig aufgebaut bereitzustellen. Sollte die Darbietung der/des Künstler(s) durch mangelhafte Technik oder unzureichende Stromversorgung nicht oder/und nur teilweise stattfinden können, sind die Gage und die Vermittlungsprovision voll auszubezahlen. Der Veranstalter haftet für – durch mangelhafte Technik oder Stromversorgung verursachte – Schäden an Instrumenten, Licht-, Video- und Tonanlagen und anderen technischen Geräten. Bei allen Veranstaltungen (speziell bei Pop Konzerten, Open-Air Veranstaltungen,…) hat der Veranstalter eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschließen und der Firma Classic Rocks vorzulegen.

 

5. Künstlerstatus

Die Künstler sind – wenn nichts anderes angeführt – im arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Sinn Selbständige und stehen in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis zum Veranstalter oder zur Firma Classic Rocks und sind nicht weisungsgebunden. Die Künstler können – sofern nicht ausdrücklich etwas Gegenteiliges vertraglich vereinbart – über die Gestaltung und Darbietung ihres Programmes frei entscheiden und sind allein verantwortlich. Programmwünsche werden – sofern diese Teil des aktuellen Repertoires des Künstlers sind – gerne berücksichtigt.

 

6. Vermittlung

Beide Vertragspartner bestätigen, dass der Engagementvertrag über Vermittlung der Firma Classic Rocks zustande kam. Im Falle von Folgeabschlüssen innerhalb von 3 Kalenderjahren verpflichten sich beide Vertragspartner die Firma Classic Rocks als Vermittler beizuziehen.

 

7. Stornovereinbarung

Bei Stornierung einer fix gebuchten Veranstaltung durch den Veranstalter fallen folgende Stornierungskosten an (der Ersatz darüber hinausgehender Schäden wird ausdrücklich ausgeschlossen)
a. Stornierung bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstag 25% Stornokosten
b. Stornierung bis 4 Monate vor dem Veranstaltungstag 50% Stornokosten
c. Stornierung bis 2 Monate vor dem Veranstaltungstag 75% Stornokosten
d. Stornierung bei weniger als 2 Monate vor dem Veranstaltungstag 100% Stornokosten
e. Bei Veranstaltungen am 24. + 31. Dezember fallen ab Vertragsabschluss 100% Stornokosten an.
f. ausgenommen sind Stornierungen wegen höherer Gewalt.

 

8. Catering

Jeder Künstler sowie eventuelle Begleitpersonen (Lichttechniker, Tontechniker, Chauffeure, Management,…) erhalten – wenn nichts anderes vereinbart wurde – je eine warme Mahlzeit 1 Std. vor dem Auftritt, sowie Getränke in ausreichendem Maß.

 

9. Garderobe

Pro Künstler muss mind. 1 Stuhl sowie – der Künstleranzahl entsprechend – Kleiderständer zur Verfügung gestellt werden. Die Garderobe muss beheizbar und versperrbar sein, und mit einem Spiegel ausgestattet.

 

10. Parkplätze

Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, werden direkt beim Veranstaltungsort 2 PKW-Parkplätze kostenlos vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Etwaige anfallende Parkgebühren gehen zu Lasten des Veranstalters.

 

11. Reisekosten

Reisekosten werden vom Veranstalter getragen. Liegt der Auftrittsort mehr als 100 km vom Heimatort der/des Künstler(s) oder Firmensitz von CLASSIC ROCKS entfernt, verpflichtet sich der Veranstalter, für Übernachtung mit Frühstück auf Basis Einzelzimmer aufzukommen (4**** Hotel) zu sorgen.

 

12. Urheberrechte

Eventuell anfallende Verlags- und Urheberrechte (AKM, GEMA, SUISA o.ä. Abgaben) werden vom Veranstalter bezahlt. Die AKM/GEMA/SUISA Anmeldung muss bis spätestens 3 Tage vor der Veranstaltung vom Veranstalter an die AKM/GEMA/SUISA gesandt werden. Eventuelle Steuern, Abgaben und Versicherungen werden vom Veranstalter getragen. Anmeldeformulare für Österreich können unter folgendem Link heruntergeladen werden: http://www.akm.at/Musiknutzer/Oeffentliche_Auffuehrung/Anmeldung_Formulare/ oder https://www.gema.de/online-services/?no_cache=1. Mitschnitte von Veranstaltungen auf Tonband, DAT, CD, Video, oder anderen Bild- und Tonträgern sowie Fotos sind aus Urheberrechtsgründen nur nach schriftlicher Genehmigung durch die Firma Classic Rocks gestattet. Ebenso Übertragungen an andere Orte.

 

13. Politische/religiöse Veranstaltung

Sollte die Veranstaltung politischen oder religiösen oder Werbezwecken dienen, ist dies vorab mit der Firma Classic Rocks abzuklären.

 

14. Öffentliche Veranstaltungen & Veröffentlichung Medien

Falls nicht anderes vereinbart, erhält die Firma Classic Rocks bei öffentlichen Veranstaltungen vier Freikarten. Mitarbeiter oder Beauftragte der Firma Classic Rocks sind berechtigt, der Veranstaltung beizuwohnen, Fotos, Filme und Tonaufnahmen vom Auftritt der Künstler zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) zu veröffentlichen.

 

15. Präsentation der Künstler durch den Veranstalter

Wenn es bei einer Veranstaltung vor oder nach dem Auftritt eine Ankündigung der über Classic Rocks gebuchten Künstler gibt, so ist folgende Bezeichnung zu verwenden: „Der Künstler xy von Classic Rocks…“. Zusätzlich darf der Vorname bzw. Künstlername des jeweiligen Künstlers genannt werden. Eine Nennung des gesamten vollen Namens der einzelnen Künstler ist nur nach Absprache mit Classic Rocks gestattet. Gut sichtbar dürfen neben oder vor der Bühne zwei Werbe-Rollups von Classic Rocks platziert werden.

 

16. Vertraulichkeit

Der Veranstalter verpflichtet sich, alle im Rahmen der Geschäftsverbindung zur Kenntnis gelangten Informationen, insbesondere die Bedingungen des Vertrages, streng vertraulich zu behandeln und keinem Dritten Auskunft über die vereinbarte Gage zu geben.

 

17. Änderungen der AGBs
Classic Rocks behält sich vor, jeder Zeit und unangekündigt Änderungen der AGBs vorzunehmen.

 

18. Gerichtsstand & Steuern

Sämtliche Vertragsabschlüsse von Classic Rocks unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das zuständige Gericht in Salzburg Stadt vereinbart. Der Mehrwertsteuersatz richtet sich nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen am Veranstaltungstag.